Aktueller Stand der SuedLink Planung, Möglichkeiten zum Widerstand
Vorgehen von Grundstücksberechtigten (Eigentümer, Nießbrauchbe-rechtigte sowie Pächter und Mieter) gegen unberechtigtes Vorgehen von Vorhabenträgern (Netzbetreibern und deren beauftragte Firmen) bei Vorarbeiten für Stromleitungen (§ 44 EnWG) Praxishinweise zu Vorarbeiten Informationsblatt_V2_Veranstaltung_20.01. und 3.02.2022 Achtung! Ab dem 01. Juli 2021 Baugrunduntersuchungen für den Bau des SuedLink geplant …