Aktueller Stand der SuedLink Planung, Möglichkeiten zum Widerstand

Aktueller Stand der SuedLink Planung, Möglichkeiten zum Widerstand

Vorgehen von Grundstücksberechtigten (Eigentümer, Nießbrauchbe-rechtigte sowie Pächter und Mieter) gegen unberechtigtes Vorgehen von Vorhabenträgern (Netzbetreibern und deren beauftragte Firmen) bei Vorarbeiten für Stromleitungen (§ 44 EnWG)
Praxishinweise zu Vorarbeiten

Informationsblatt_V2_Veranstaltung_20.01. und 3.02.2022

Achtung! Ab dem 01. Juli 2021 Baugrunduntersuchungen für den Bau des SuedLink geplant

Was tun, wenn der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) TransnetBW sie als Grundstückseigentümer zum Gespräch einlädt?

Tipps für eine Gesprächsstrategie

1.Gesprächsangebot annehmen, Informationen sammeln, notieren und an die BI weitergeben.

2. Fragen im Gespräch an den ÜNB TransnetBW:
„Was ist das Ziel ihres Gespräches?“
„Wie sehen eure Planungen für mein Grundstück aus?“
„Welche Gutachten gibt es zu eurem Vorhaben auf meinem Grundstück?“
„Welche Angebote wollen Sie mir konkret unterbreiten?“

3. Antworten im Gespräch mit dem ÜNB:
Machen Sie grundsätzlich keine Zusagen!
Fordern Sie alles schriftlich an und lassen es sich zuschicken!
Bestehen Sie darauf, dass alle Aussagen sich auf Ihr Grundstück beziehen und lassen Sie sich nicht auf Verallgemeinerungen ein!

4. Nicht unter Zugzwang bringen lassen!
Bis zum Notartermin ist alles unverbindlich und Sie können Ihre Entscheidung noch einmal überdenken und auch ändern. Beim Notar sollten Sie auf jedem Fall prüfen, ob im Vertrag das steht, was vorher in den Gesprächen oder Schreiben vereinbart wurde. Bestehen Sie auch beim Notar darauf, dass alle vorher gemachten Zusagen in den Notarvertrag aufgenommen werden.

SuedLink-Übersicht 23.02.2021

Unter diesem Link finden sich die aktuellen Fristen und Planungsschritte.Den Werra Meissner Kreises direkt betrifft der Abschnitte C2. Hier finden die Antragskonferenzen bereits im ersten Quartal dieses Jahres statt. Mitwirkung und Einwände sind dringend gewünscht.Stellungnahme Antragskonferenz

Für C2 gilt NABEG § 20 bis Ende März, genau bis 26.03.2021. Nach einer Frist von 2 Monaten steht dann Ende Mai der Untersuchungsrahmen fest.  Anschließend können die VHT den Plan und die Unterlagen einreichen nach NABEG § 21.
Daraufhin hat die BNetzA die Frist von einem Monat, um diese Unterlagen für vollständig zu erklären.
Danach fängt das umfangreiche Anhörungsverfahren nach NABEG § 22 an. Die

Die Übersicht des Vorhabenträgers TransnetBW zur Planung dieses Abschnittes, inklusive Kartenmaterial findet sich unter folgendem Link:

Präsentation_schriftliches_Verfahren_C2-1

Wer sich umfänglich über die Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren informieren möchte, kann dies unter dem folgenden Link tun:

https://www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/abschnitt.html?cms_abschnitt=Abschnitt+C2&cms_gruppe=bbplg&cms_nummer=3&cms_status=pfv


Inhalte der Planungsgespräche am 9.02. und 10.02.2021

(Teilnehmer: Vorhabenträger, Vertreter des Kreises, der Bürgerinitiative, Vertretern des Landes und RPs, sowie einige Interessierte Bürgern)

– Vorstellung des 100 Meter Vorschlagstrassenverlaufes
– Möglichkeiten künftiger Beteiligung
– Fragen bezüglich der Querung von Wasserschutzgebiete und verschiedener Biotope.
– Ankündigung weiterer Bohrungen unter Waldstrecken und Biotopen.
– Anmerkung durch BI-Mitglied Matthias Grabing:
Bei den HDD-Bohrungen werden Schutzrohre eingezogen, die ein Vorstrecken am Endpunkt voraussetzen. Dies bedeutet einen erhöhten Platzbedarf zum Auslegen der Rohre, und für die dazu nötigen Baustrassen, der teilweise sogar außerhalb den 1000 Meter Korridors nötig werden kann.
Die vorgesehene Veränderungssperre würde auch trotz sehr tiefer Bohrungen bestehen bleiben und eine Erweiterung des Wohnraumes nordöstlich von Bad Sooden-Allendorf einschränken.
Viele Fragen können erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geklärt werden.
die Antragskonferenzen finden ab dem 15.02.2021 digital statt.
Die Unterlagen stehen seit dem 12.02.2021 zum Download bereit.
Mit einer solchen digitalen Antragskonferenz ist ein persönlicher Austausch zwischen Fachleuten, Landwirten, Naturschützern, Grundstückseigentümern und weiteren Betroffenen nicht möglich und erleichtert den Vorhabenträgern das Genehmigungsverfahren. Das lehnen wir grundsätzlich ab.
Jeder ist dazu aufgerufen sich die Antragsunterlagen anzusehen und bei Fragen zu Natura-2000 Verträglichkeit, Artenschutz als auch privater Belange das bereitgestellte Onlineformular zu nutzen. Man kann sich auch direkt per Mail an die Bundesnetzagentur wenden: v3v4c2@bnetza.de
Oder auch postalisch: Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn
Für Fragen steht die Bürgerinitiative Werra-Meissner-gegen-SuedLink e. V. gern zur Verfügung

Vorläufiger Verlauf rund um Bad Sooden-Allendorf, Dezember 2020:

 Machbarkeitsstudie BSA zusammengefasste Grafiken

Liebe Mitglieder und Freundinnen und Freunde des BBU,

am Donnerstag (7.5.2020) hat im Bundestag die erste Lesung zum drohenden
„Planungssicherstellungsgesetz“ stattgefunden:

https://www.bundestag.de/presse/hib/694376-694376

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise sollen die Behörden geradezu
gesetzlich ermutigt werden, Erörterungstermine in eine völlig
wirkungslose Online-Konsultation umzuwandeln oder – je nach Gesetz –
ganz entfallen zu lassen. Die auch möglichen Telefon- bzw.
Videokonferenzen verdienen diesen Namen nicht, da diese keinen
Erörterungstermin in elektronischer Form darstellen, sondern nur die
Online-Konsultation in mündlicher Form. Betroffen sind fast alle
zentralen Bereiche des Umweltrechts, beispielsweise das Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das
Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Bundes-Berggesetz und das Atomgesetz.
Das Planungssicherstellungsgesetz soll weitgehend bis zum 31. März 2021
gelten. Wie sich die Übergangsregelung auswirkt, die das
Außerkrafttreten des gesamten Gesetzes auf den 31.12.2025 terminiert,
ist völlig unklar. Wir kritisieren, dass so im Windschatten der
Corona-Krise umstrittene Großprojekte genehmigt werden können, ohne dass
die Öffentlichkeit und die Umweltverbände wirksam Einfluss nehmen
können. Wir fordern stattdessen, Genehmigungsverfahren, in denen ein
Erörterungstermin stattfinden kann oder muss, bis zum 30.9.2020
auszusetzen und nach einer dann aktuellen Lagebeurteilung über
zukünftige Schritte zu entscheiden. Dies hat der BBU bereits im Rahmen
der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in einer Stellungnahme
mitgeteilt:

https://bbu-online.de/Stellungnahmen/BBU-Planungssicherstellungsgesetz.pdf

Den Gesetzentwurf, der inzwischen kein Gesetzentwurf der Bundesregierung
mehr ist, sondern von CDU/CSU und SPD, findet ihr hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918965.pdf

Er ist gegenüber der ersten Fassung leicht geändert, aber nicht
verbessert worden.

In der Breite der Umweltbewegung scheint die Brisanz des geplanten
Gesetzes noch nicht angekommen zu sein. Daher rufen wir die
BBU-Mitgliedsgruppen sowie weitere Initiativen, Verbände und
Institutionen zu unverzüglichen und zweigleisigen Protesten auf:

1. Bitte schreibt an die relevanten Bundestagsfraktionen und ggf. auch
an Euch bekannte und ggf. nahe stehende Bundestagsabgeordnete in den
Wahlbezirken Protestschreiben. Sprecht Euch gegen den Gesetzentwurf aus
und fordert alternativ die Aussetzung von Erörterungsterminen in
laufenden Genehmigungsverfahren bis zum 30.9.2020.

fraktion@cducsu.de
direktkommunikation@spdfraktion.de
dialog@fdpbt.de
fraktion@linksfraktion.de
info@gruene-bundestag.de2. Bitte unterstützt namentlich als Initiative / Verband etc. die
beigefügte Erklärung. Hierzu genügt es, wenn Ihr uns kurz
formlos eine Unterstützungserklärung per E-Mai zusendet
(Parteigliederungen wenden sich bitte direkt an ihre Bundestagsfraktion):

udo.buchholz@bbu-bonn.de

Wir werden die Namen der UnterstützerInen zusammen stellen, bei den
Bundestagsfraktionen mit der Erklärung einreichen, ggf. weiteren
Bundestagsabgeordneten zusenden und die Presse darüber informieren. Gut
wäre es auch, wenn Ihr eure Lokalpresse und Euch ggf. persönlich
bekannte JournalistInnen über euren Protest informieren würdet.

Vielleicht könnt Ihr auch noch kurzfristig weitere Gruppierungen als
UnterstützerInnen gewinnen? Gerne könnt ihr dazu diese Mail weiter leiten.

Bitte informiert uns, sofern bei Euch aktuell ein Genehmigungsverfahren
mit Erörterungstermin anhängig ist.

Und: Zur Finanzierung des vielfältigen Engagements des BBU bitten wir um
Spenden.
Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, IBAN: DE62370501980019002666,
SWIFT-BIC: COLSDE33
Spenden und Mitgliedsbeiträge an den BBU e.V. sind steuerlich abzugsfähig

Schöne Grüße

Oliver Kalusch
Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand des BBU
Oliver.kalusch@bbu-bonn.de

BBU e.V. , Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Anerkannt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
https://www.bbu-online.de
https://www.facebook.com/bbu72


BI WM gegen Suedlink Mitgliederbrief November 2019