ACHTUNG!!! SuedLink: Erörterungstermin am 13. und 14. August, 20.und 21.August, 27.und 28.August. Details s. PDF

ACHTUNG!!! SuedLink: Erörterungstermin am 13. und 14. August, 20.und 21.August, 27.und 28.August. Details s. PDF

 Amtliche Bekanntmachungen
Höchstspannungsleitung Brunsbüttel – Großgartach (Vorhaben 3), Abschnitt C (Bad Gandersheim / Seesen – Gerstungen) Höchstspannungsleitung Wilster – Bergrheinfeld / West (Vorhaben 4), Abschnitt C (Bad Gandersheim / Seesen – Gerstungen)
Bundesfachplanung: Erörterungstermin gemäß § 10 NABEG
Im Bundesfachplanungsverfahren zu den oben genannten Planungsabschnitten hat die Bundesnetzagentur eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die rechtzeitig erhobenen Äußerungen erörtert die Bundesnetzagentur mit den Vor- habenträgern Tennet TSO GmbH und TransnetBW GmbH, den betroffenen Trägern
öffentlicher Belange und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben. In den vor- liegenden Planungsabschnitten finden drei Termine zur Erörterung der jeweils selben Verfahrensgegenstände statt.
Göbel‘s Hotel Rodenberg
Heinz-Meise-Str. 96 – 98, 36199 Rotenburg an der Fulda
13. August 2019 ab 10.00 Uhr und 14. August 2019 ab 9.30 Uhr (Registrierung und Einlass jeweils ab 8:30 Uhr)
Sofern die Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen am 14.08.2019 nicht abgeschlossen werden kann, wird diese am 15.08.2019 ab 9:30 Uhr(Registrierung und Einlass ab 8:30 Uhr) am o.g. Ort (Rotenburg an der Fulda) fortgesetzt.
Sofern die Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen am 15.08.2019 nicht abgeschlossen werden kann, wird diese am 16.08.2019 ab 9:30 Uhr(Registrierung und Einlass ab 8:30 Uhr) am o.g. Ort (Rotenburg an der Fulda) fortgesetzt.
Stadthalle Gotha Schützenplatz 1, 99867 Gotha
20. August 2019 ab 10.00 Uhr und 21. August 2019 ab 9.30 Uhr (Registrierung und Einlass jeweils ab 8:30 Uhr)
Sofern die Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen am 21.08.2019 nicht abgeschlossen werden kann, wird diese am 22.08.2019 ab 9:30 Uhr(Registrierung und Einlass ab 8:30 Uhr) am o.g. Ort (Gotha) fortgesetzt.
Sofern die Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen am 22.08.2019 nicht abgeschlossen werden kann, wird diese am 23.08.2019 ab 9:30 Uhr(Registrierung und Einlass ab 8:30 Uhr) am o.g. Ort (Gotha) fortgesetzt.
PS. Halle
PS. Speicher, Tiedexer Tor 3, 37574 Einbeck
27. August 2019 ab 10.00 Uhr und 28. August 2019 ab 9.30 Uhr (Registrierung und Einlass jeweils ab 8:30 Uhr)
Sofern die Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen am 28.08.2019 nicht abgeschlossen werden kann, wird diese am 29.08.2019 ab 9:30 Uhr(Registrierung und Einlass ab 8:30 Uhr) am o.g. Ort (Einbeck) fortgesetzt.
Sofern die Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen am 29.08.2019 nicht abgeschlossen werden kann, wird diese am 30.08.2019 ab 9:30 Uhr(Registrierung und Einlass ab 8:30 Uhr) am o.g. Ort (Einbeck) fortgesetzt.
Der Erörterungstermin soll wie folgt gegliedert werden:
1. Eröffnung
2. Vorstellung des Vorhabens 3. Querschnittsthemen
a) Im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 9 NABEG neu eingebrachte Alternativen
b) Siedlungsannäherung
c) Landwirtschaft
(Ende Tag 1)
4. Erörterung der Umweltbelange
5. Erörterung der Raumverträglichkeit
6. Sonstige öffentliche und private Belange 7. Sonstiges
Einlass und Registrierung ist an allen Tagen ab 8.30 Uhr. Zum Einlass ist eine Legitima- tion durch Vorlage eines amtlichen Ausweises erforderlich. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind neben den Vorhabenträgern diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, sowie die betroffenen Träger öffentlicher Belange.
Es wird darum gebeten, sich unter
www.netzausbau.de/et-rotenburg www.netzausbau.de/et-gotha www.netzausbau.de/et-einbeck
zu dem jeweiligen Termin anzumelden.
Die Teilnahme am Termin ist freiwillig. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn erörtert werden. Die schriftlich eingereichte Einwendung bleibt in diesem Fall in vollem Umfang bestehen.
Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Voll- macht ermächtigt zu allen das Bewilligungsverfahren betreffenden Verfahrenshand- lungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat seine Vollmacht der Bundesnetzagentur zur Akte zu geben. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin und durch Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Diese Bekanntmachung wird mit Hinweisen zum Anmeldeverfahren, der Tages- ordnung sowie den Antragsunterlagen zu den Abschnitten C der oben bezeichneten Vorhaben auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht, unter www.netzausbau.de/vorhaben3 und www.netzausbau.de/vorhaben4.
Hinweis:
Am 17. Mai 2019 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsbaus in Kraft getreten (BGBl. I S. 722). Gemäß Art. 3 des Gesetzes zur Beschleunigung des Energie- leitungsbaus wird das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 23. Juli 2013 (BGBl. I
S. 2543; 2014 I S. 148, 271), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1786) wie folgt geändert: „In Nummer 4 Spalte 2 der Anlage des BBPlG wird das Wort Grafenrheinfeld durch die Wörter Bergrheinfeld / West ersetzt.“ Das Vorhaben Nr. 4 des Bundesbedarfsplans wird fortan entsprechend der Änderung als „Höchstspannungsleitung Wilster – Bergrheinfeld / West“ bezeichnet.
Der Präsident


 

Stellungnahme / Einwendung im Bundes­fachplanungs­verfahren

  

 

ÜBERBLICK ÜBER GESCHÜTZTE TIER UND PFLANZENARTEN (von der TenneT selbst zusammengestellt):                                                                                                                        A100_ArgeSL_P8_V3_C_ASE_1002_Anhang1

 

WICHTIG: EINWÄNDE EINREICHEN – SUEDLINK VERHINDERN!

Einreichung von Raumwiderständen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA): Bürgerbeteiligungsverfahren für den Trassenabschnitt C (Bad Gandersheim / Seesen – Gerstungen) vom 08.04.2019 – 07.06.2019

MÖGLICHKEITEN ZUR BETEILIGUNG

  • Beteiligung der Bürger/-innen ist grundsätzlich nur noch über die Einreichung von Raumwiderständen bei der BNetzA möglich.
  • Die Beteiligung kann per Post oder über ein Onlineformular erfolgen. Achtung: Man bekommt sowohl beim postalischem als auch beim Onlineverfahren keine Bestätigung des Eingangs der Raumwiderstände! Hinweis: Screenshot des abgesendeten Onlineformulars und der Bestätigung erstellen. Dies kann einmal als Nachweis wichtig werden.
  • Alle bereits auf der Seite der TenneT eingegebenen Hinweise können/sollten nochmals eingereicht werden. Diese Daten werden nicht übernommen!
  • Idealerweise gibt es noch viele neue schlagkräftige Raumwiderstände. Hinweis: von TransnetBW und TenneT wurde immer wieder erwähnt, dass im WMK die Wälder und Naturschutzgebiete das Nadelöhr bilden. Haltung der Behörden und Planer: „Naturschutz steht vor dem Schutz der Menschen!“
  • Einreichungsfrist: 08.04.2019 – 07.06.2019 -> je früher, desto besser!
ABLAUF DES BETEILIGUNGSVERFAHRENS
  • Jede/r Bürger/in und jede/r Gemeinde, Landkreis, Regierungsbezirk, Bundesland kann Raumwiderstände eingeben.
  • Die BNetzA muss alle eingegebenen Hinweise prüfen und in die Trassenfestlegung einfließen lassen.
  • Achtung: Berücksichtigt werden nur die „relevanten“ (Aussage TenneT/TransnetBW/BNetzA) Raumwiderstände. Beispiel relevant: Quellen und Wasserschutzgebiete, Karstgebiete, Gewerbeflächen, Wohngebiete. / Beispiel nicht relevant: „Ich habe Angst vor gesundheitlichen Schäden.“
  • Wurde ein Raumwiderstand als „relevant“ eingestuft, wird der/die Einreichende zu einem Erörterungstermin eingeladen. Dort müssen so viele Bürger/innen wie möglich mit so vielen (schlagkräftigen!) Raumwiderständen wie möglich teilnehmen.
  • Die Ergebnisse der Erörterungstermine müssen für den Verlauf des Trassenkorridors berücksichtigt werden.

STELLUNGNAHME / EINWENDUNG IM BUNDESFACHPLANUNGSVERFAHREN ABGEBEN

Online:
https://www.netzausbau.de/_tools/Stellungnahmen/beteiligung3_4-c/node.html

Per Post:
Bundesnetzagentur
Referat 804
Postfach 8001
53105 Bonn

Betreff: Vorhaben 3 und 4, Abschnitt C

folgende Angaben müssen beinhaltet sein:
vollständiger Name + Anschrift,eigenhändige Unterschrift

WEITERE INFORMATIONEN

  • Alle eingegebenen Raumwiderstände sollten zusätzlich per E-Mail an folgende Adressen gesendet werden: Kreisverwaltung des Werra-Meißner-Kreises: Torsten.Rapp@Werra-Meissner-Kreis.de und an BI „Bürger mit Initiative – Werra-Meißner gegen SuedLink e.V.“: kontakt@werra-meissner-gegen-suedlink.de
  • vorzugsweise sollte das Onlineformular (Link siehe oben) genutzt werden.
  • ebenfalls möglich ist eine Niederschrift bei einer die Unterlagen auslegenden Stelle (Göttingen, Kassel, Fulda, Erfurt, Bad Salzungen, Bonn)

ZU GUTER LETZT

Bitte besprechen Sie ihre Einwendungen auch mit ihrer Familie, Freunden und Bekannten. Trotzdem sollte jeder einzelne seine Einwendungen absenden. Je mehr, desto besser!