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BI Werra-Meissner gegen Suedlink Mitgliederbrief November 2019

Liebe Freunde und Unterstützer,

wieder neigt sich langsam ein Jahr dem Ende zu. Weihnachten und Neujahr stehen vor der Tür. Zeit, innezuhalten und das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen. Zeit, Kraft für neue Aktionen zu schöpfen. Zeit, nach vorn zu schauen. Zeit, Danke zu sagen. Aber auch Zeit sich weiter für die BI und unsere Sache zu engagieren… noch ist alles offen.

Nach der für alle Beteiligten sehr anstrengenden Phase der Erörterungstermine vor der Bundesnetzagentur (BNA) während des Sommers, haben wir nun ein paar Monate Zeit bevor Ende diesen/ Anfang nächsten Jahres die Entscheidung der BNA bezüglich des Trassenverlaufs bekannt gegeben wird. Über das weitere Vorgehen werden wir Euch unterrichten.

Heute wollen wir das vergangene Jahr Revue passieren lassen. Unser Projekt wird von den Mitgliedern getragen und verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele: Zum einen die Koordination aller Maßnahmen zur Verhinderung der Trasse und zweitens die Mobilisierung unserer Mitbürger. Ohne eine deutliche Unterstützung der Bevölkerung werden wir mit unserem Anliegen kein Gehör finden. Daran muss weitergearbeitet werden!

Doch können wir stolz auf das bisher Erreichte verweisen:

1. Crowdfunding-Projekt

Mit dem Crowdfunding-Projekt konnte eine vorher definierte Summe gesammelt werden, die uns in die Lage versetzt, wissenschaftliche Gutachten und/oder Rechtsbeistand zu organisieren und die laufenden Kosten für die Kampagnenarbeit zu finanzieren.

2. Am 29.05.2019 fand „Rock gegen Suedlink“ mit Infoständen auf dem Marktplatz in Allendorf statt. Bürger konnten feiern und sich informieren.

3. Mehrere kostenlose Nachhilfeunterrichte zur Verfassung von Einwendungen gegen die Mega-Stromtrasse wurden im 1. Halbjahr angeboten.

4. Unterstützung der Petition gegen Suedlink im Bundestag mit zahlreichen Sammelaktionen von Unterschriften. Leider sind wir an der geforderten Mindestanzahl an Unterstützer- Unterschriften gescheitert. Es wird von der BBgS in Erwägung gezogen eine weitere Petition zu starten… wir informieren Euch in dem Fall und bitten schon jetzt um Unterstützung.

5. Am 30.05.2019 Infostand Ringgau: Sammlung von Unterschriften an der Boyneburg für unsere Petition.

6. Am 04.06.2019 war von einer Schule in Eschwege eine Diskussionsveranstaltung zum Thema Energiewende. Hier waren auch etliche Vertreter der BI vor Ort und es gab auch gute Presse.

7. Am 27.06.2019 war eine interessante Podiumsdiskussion zur Energiewende in der Aula in Bad Sooden-Allendorf, organisiert von der Rhenanusschule. Auch hier war unsere BI durch den 1. Vorsitzenden Stefan H.-H. vertreten, der vor gut gefülltem Haus die Standpunkte der BI unter viel Applaus vertreten hat.

8. Sternmarsch (Wanderung) am 30.06.2019 an der ehemaligen innerdeutschen Grenze in Ifta mit Rednern wie Landrat Reus und Landrat Krebs, BUND, der beiden BI’s in Hessen und Thüringen.

9. Lichterkette entlang der Trasse am 25.07.2019

Auf Initiative der Thüringer BI’s entlang der geplanten Suedlink-Trasse fand zur Sommersonnenwende eine Lichterkettenaktion statt. Viele BI’s in den betroffenen Bundesländern, insbesondere viele Ortsgruppen unserer BI im Werra-Meissner-Kreis haben sich an der Aktion beteiligt. Auch diese Aktion ist in der Presse hinreichend erwähnt worden. Hier ein Dank an alle Organisatoren und Teilnehmer vor Ort.

10. Tour de Suedlink am 03. und 04.08.2019 mit Stephan Schulz:

Um die BI’s entlang der geplanten Trasse untereinander zu verknüpfen und um bundesweite Bekanntheit zu erlangen, hat sich Stephan Schulz dazu bereit erklärt mit dem Fahrrad die geplante Trasse abzufahren. Am Morgen des 03.08. (nach der Anreise den Tag davor) brachen Marco Eichenberg (im Begleitfahrzeug) und Stephan Schulz gegen 5 Uhr morgens in Brunsbüttel auf, um die 380 KM an einem Tag bewältigen zu können. Unterwegs machten Sie halt bei der BI in Wevelsfleth (gepl. Elbunterquerung), es ging dann weiter über den Hannoveraner Raum wo das Team von der BI in Everloh begeistert empfangen worden ist. Anschließend ging es über Göttingen weiter bis nach Bad Sooden-Allendorf. Dort wurde Stephan von vielen Suedlink-Gegnern auf dem Marktplatz gefeiert, als er um kurz nach 21 Uhr eingefahren kam. Am nächsten Morgen ging es schon gegen 9 Uhr in Herleshausen los, um die restliche Distanz von über 270 KM bis nach Bergrheinfeld zu fahren. Viele betroffene Anwohner aus dem gesamten Kreisgebiet waren versammelt, um Stephan eine gute Schlussetappe zu wünschen. Es waren zahlreiche BI’s entlang der geplanten Trasse präsent (in Thüringen und Bayern), von denen Stephan Schulz und Stefan Heuckeroth-Hartmann (hat am 2. Tag das Begleitfahrzeug gelenkt) begeistert empfangen und teilweise begleitet worden sind. Neben der Presse waren sogar HR3, MDR und die ARD vor Ort. Die ARD brachte am 28.10.2019 einen Bericht dazu.

11. Öffentlichkeitsarbeit

Wir haben in den vergangenen Monaten in neue Plakate und Banner investiert, um die Problematik der Suedlink-Trasse im Bewusstsein unserer Mitbürger zu halten. Die Botschaft soll auch die Entscheidungsträger von BNA, TransnetBW/TenneT erreichen, die zurzeit durch unseren Kreis fahren, um sich vor Ort über Raumwiderstände auf der Trassenführung zu informieren.

Der BI-Vorstand und die Orga-Gruppen treffen sich regelmäßig, um sich gegenseitig auszutauschen und die operativen Maßnahmen zu besprechen. Die Präsentation unseres Anliegens vor der Bundesnetzagentur im August in Rotenburg und im September in Einbeck nahm dabei viel Raum ein. Während der Erörterungstermine konnten wir unsere Argumente vorstellen, auch erhielten wir Unterstützung bei unseren Anliegen durch das Regierungspräsidium Kassel, die Kreisverwaltung, sowie von Bürgermeistern der betroffenen Städte und Gemeinden im Kreis. Wie aber nicht anders zu erwarten war, wollten TransnetBW und TenneT unserer Argumentation nicht folgen. Die Entscheidung der BNA über den Trassenverlauf wird Ende diesen/ Anfang nächsten Jahres erwartet.

Der Kreistag billigte im September einstimmig, eine Summe i. H. v. 30.000 Euro für mögliche juristische Schritte zur Verfügung zu stellen, sollte der Suedlink durch den Werra-Meissner- Kreis geführt werden. Mit dem Geld kann der Kreis klageberechtigte Kommunen oder Personen/Vereinigungen unterstützen.

Unser Mitgliederstand stagniert bei ca. 120 Mitgliedern. Seit dem Sommer hat sich nicht viel getan, um das damals geplante Ziel 200 Mitglieder zum Jahresende zu erreichen. Bitte macht auch Ihr weiterhin Mitgliederwerbung in Eurem Umfeld. Ein Antrag liegt dieser E-Mail bei. Dieser ist insbesondere für die vielen „Interessierten“ gedacht, die noch kein BI-Mitglied sind und diese Nachricht erhalten. Gebt Euch einen Ruck, denn ohne Ruck keinen Druck!

Am 16.11.2019 wird um 11 Uhr der Rechtsanwalt Baumann aus Würzburg zu uns in den Wappensaal nach Bad Sooden-Allendorf kommen und über Klagemöglichkeiten von Bürgerinitiativen gegen Suedlink referieren, sowie das gemeinsame Gutachten mit Prof. Jarass über die Sinnhaftigkeit von Megastromtrassen vorstellen. Ihr seid herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen.

Wir möchten idealerweise noch im November ein Youtube-Video drehen (ca. 2-3 Minuten), um auf die Suedlink-Problematik mit wissenschaftlich fundierten Argumenten hinzuweisen. Wir suchen dafür ein(e)n Digital-Native, die uns für den kurzen Clip zur Verfügung stehen würde. Es geht lediglich darum einen Text im Blogger-Stil vorzutragen. Bitte beim Vorstand melden (bsagegensuedlink@gmx.de), wir danken Dir schon jetzt für Deine Unterstützung.

Wir hoffen alle, dass die Bemühungen von uns allen – Medienwirksamkeit, Schreiben von Einwendungen aller Bürger, politische Einflussnahme und Vernetzung, etc. – etwas bei den Planern bewirken, die Trasse nicht durch den W-M-K zu führen. Unsere Raumhindernisse sind ungleich höher, als die anderer Gebiete.

Wir wollen natürlich nach wie vor in erster Linie den Suedlink-Unsinn insgesamt verhindern, daher auch die größeren bundesweiten Aktionen (u. a. Tour de Suedlink). Auch wollen wir das Gutachten von Prof. Jarass initiiert von RA Baumann diesbezüglich (Initiativkreis NEP 2030) unterstützen.

Sollte alles nicht ausreichend gewesen sein, dann hilft nur noch der Klageweg – da Landkreis, betroffene Städte- und Gemeinden sowie BI und andere Umweltverbände ein und dasselbe Ziel haben – den Suedlink in unseren Gefilden zu verhindern – somit sitzen wir alle in einem Boot. Dann gilt es zu eruieren, wie wir gemeinsam oder einzeln juristisch z. B. festgestellte Riegel als „No-go-Areale“ einstufen können. Auch von der Veranstaltung mit RA Baumann erwarten wir nützliche Informationen wie man in dem Fall vorgehen kann.

Anfang des kommenden Jahres ist die nächste Mitgliederversammlung der BI geplant. Dort werden dann u. a. die Orga-Gruppen von den Fortschritten ihrer Arbeit im Detail berichten und die weitere Ausrichtung der BI wird u. a. thematisiert.

Wir bedanken uns für Eure aktive und passive Unterstützung. In diesem Sinne werden wir unser gemeinsames Ziel weiterverfolgen und vertrauen weiterhin auf Eure Mithilfe.

Herzliche Grüße.

Gez. Vorstand der BI Werra-Meissner-gegen-Suedlink e. V.
(Stefan Heuckeroth-Hartmann, Marcel König, Helmut Scharff, Marco Eichenberg)

 

Frühere Aktionen, ältere Unterlagen, vergangene Termine, Nachschlagematerial

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Protestaktion am Sonntag 24.5.2020 15 bis 18 Uhr

Für Infos hier klicken ⇓

Protestaktion Weiße Kreuze


Liebe Freunde, liebe Interessierte, liebe Mitstreiter gegen SuedLink,
Die BI Werra-Meißner-gegen-Suedlink lädt zum Presse Termin am Klaus Berg Turm, Bad Sooden-Allendorf (Ortsteil Allendorf) Freitag 11.9.2020 um 16:30 Uhr!
Anlass sind die in Erinnerung zu rufenden kulturhistorischen Denkmale und archäologischen Funde unserer Region!
Kommt zahlreich mit Maske, mit Abstand, mit Anstand. Der Widerstand braucht DICH! Bis morgen
Viele Grüße
Der Vorstand


 

• I. Bundesfachplanung:

1. Gegenstand

Als Ersatz zu einem Raumordnungsverfahren: gem. §§ 4 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für länder- übergreifende, grenzüberschreitende Höchstspannungs- leitungen/Anbindungsleitungen von den Offshore-Windpark- umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten an Land werden durch Bundesfachplanungen Trassenkorridore bestimmt als Grundlage für das nachfolgende Planfest- stellungsverfahren.

 

  1. Inhalt der Bundesfachplanung: Prüfung, ob der Verwirk- lichung des Vorhabens in einem Trassenkorridor überwie- gende öffentliche oder private Belange entgegenstehen. Gegenstand der Prüfung auch ernsthaft in Betracht kommen- de Alternativen von Trassenkorridoren.
  2. Verfahren: Nach Antrag von TransNet BW und Tennet: Antragskonferenzen mit Erörterung von Gegenstand und Umfang der Trassenkorridore, insbesondere der Umweltverträglichkeitsprüfung.Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen: Öffentlichkeitsbeteiligung mit Erörterungstermin.

 

4. Abschluss: 6 Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen bei Bundesnetzagentur entscheidet diese über

  • –  den Verlauf eines raumverträglichen Trassenkorridors (wird Teil des Bundesnetzplans),
  • –  eine Bewertung sowie eine zusammenfassende Erklärung der Umweltauswirkungen des Trassenkorridors,
  • –  das Ergebnis der Prüfung von alternativen Trassenkorridoren (§ 12 Abs. 2 NABEG)

 

5. Veröffentlichung der Entscheidung:

Durch Auslegung über 6 Wochen und auf der Internetseite der Bundesnetzagentur nach vorhergehender Bekanntgabe des Auslegungszeitraums

– in örtlichen Tagungszeitungen
– im Amtsblatt und
– der Internetseite der Bundesnetzagentur.

 

6.Stand des Verfahrens zu den Einzelabschnitten

a. Vorhaben 3 (BBPlG): Brunsbüttel – Großgartach

• Brunsbüttel – Scheeßel (Abschnitt A; SH/NI, 102 km)
[evtl. gemeinsame Stammstrecke mit Abschnitt A, Vorhaben 4]

Antrag: 13.04.2017 – Antragskonferenz: 06/2017 – Untersuchungsrahmen: 11.12.2017 – Unterlagen nach § 8 NABEG: 15.03.2019 – öffentliche Auslegung: 25.04.2019 – 24.05.2019 – Einwendungen: 24.06.2019

Scheeßel – Bad Gandersheim/Seesen (Abschnitt B, NI, 179 km) [evtl. gemeinsame Stammstrecke mit Abschnitt B, Vorhaben 4]

Unterlagen nach § 8 NABEG: 15.03.2019 – öffentliche Auslegung: 25.04.2019 – 24.05.2019 – Einwendungen: 24.06.2019

 

Bad Gandersheim / Seesen – Gerstungen (Abschnitt C, NI/HE/TH, 116km) [evtl. gemeinsame Stammstrecke Abschnitt B, Vorhaben 4]

Unterlagen nach § 8 NABEG: 22.03.2019 – öffentliche Auslegung: 08.04.2019 – 07.05.2019 – Einwendungen: 07.06.2019

Gerstungen – Arnstein (Abschnitt D, TH/HE/BY, 137 km) [evtl. gemeinsame Stammstrecke Abschnitt D, Vorhaben 4]

Unterlagen nach § 8 NABEG: 15.03.2019 – öffentliche Auslegung: 25.04.2019 – 24.05.2019 – Einwendungen: 24.06.2019

Arnstein – Großgartach (Abschnitt E, BY/BW, 138 km) [südlicher Abschluss des Vorhabens 3]

Unterlagen nach § 8 NABEG: 28.02.2019 – öffentliche Auslegung: 04.04.2019 – 03.05.2019 – Einwendungen: 03.06.2019

 

b. Vorhaben 4 (BBPlG): Wilster – Grafenrheinfeld

  • Wilster – Scheeßel (Abschnitt A, SH/NI, 97 km)Antrag: 13.04.2017 – Antragskonferenzen: 06/2017 – Untersuchungsrahmen: 11.12.2017 – Unterlagen nach § 8 NABEG: 15.03.2019 – öffentliche Auslegung: 25.04.2019- 24.05.2019 – Einwendungen: 24.06.2019
  • Scheeßel – Bad Gandersheim / Seesen (Abschnitt B, NI, 179 km)[evtl. gemeinsame Stammstrecke Abschnitt B, Vorhaben 3]Antrag: 07.04.2017 – Antragskonferenz: 13.06.2017 – Untersuchungsrahmen: 23.11.2017 – Unterlagen nach § 8 NABEG: 22.03.2019 – öffentliche Auslegung: 13.05.2019 – 12.06.2019 – Einwendungen: 12.07.2019

 

Bad Gandersheim / Seesen – Gerstungen (Abschnitt C, NI/HE,TH, 116 km)

[evtl. gemeinsame Stammstrecke Abschnitt C, Vorhaben 3]

Antrag: 24.03.2019 – Antragskonferenzen: Mai / Juni 2017 – Untersuchungsrahmen: Mai 2017 – Unterlagen nach § 8 NABEG: 08.03.2019 – öffentliche Auslegung: 08.04.2019 – 07.05.2019 – Einwendungen: 07.06.2019

Gerstungen – Grafenrheinfeld ( Abschnitt D, TH/HE/BY, 132 km)

[evtl. gemeinsame Stammstrecke Abschnitt D, Vorhaben 3]

Antrag: 17.03.2017 – Antragskonferenzen: 05/2017 – Untersuchungsrahmen: Mai 2017 – Unterlagen nach § 8 NABEG: 15.03.2019 – öffentliche Auslegung: 25.04.2019 – 24.05.2019 – Einwendungen: 24.06.2019

 

7. Weiteres Verfahren:

Erörterungstermin
Stellungnahmen der Vorhabenträger
evtl. Planungsrevision durch Vorhabenträger bzw. BNetzA Entscheidung über Bundesfachplanung

8. Planfeststellungsverfahren

nach weiterer Antragstellung durch den Vorhabenträger wird ein Planfeststellungsverfahren gem. §§ 43 EnWG, 18 ff. NABEG mit einem Planfeststellungsbeschluss gem. § 24 NABEG als Verfahrensabschluss

 

II. Rechtswirkungen:

  1. Verbindlichkeit für Planfeststellungsverfahren mit Vorrang vor Landesplanungen über 10 Jahre (+ 5) (§ 15 Abs. 1 und Abs. 2 NABEG)
  2. Veränderungssperren für Grundstücke in den Trassenkorridoren

Folge:

  1. a)  z. B. bauliche Anlagen unzulässig, die für Strom- leitung hinderlich
  2. b)  keine sonstigen erheblichen oder wesentlich Wert steigernden Veränderungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen

Zeitdauer: 5 Jahre (+ 5)

  1. Keine nachfolgenden Planungsentscheidungen der Kommunen bzw. des Landes (Bauleitplanung, Natur- schutzanordnungen) mehr zulässig.
  2. Gesetzlicher Ausschluss von Rechtsbehelfen in §15 Abs. 3 NABEG: „„Die Entscheidung nach § 12 NABEG hat keine un- mittelbare Außenwirkung und ersetzt nicht die Ent- scheidung über die Zulässigkeit der Ausbaumaßnah- me. Sie kann nur im Rahmen des Rechtsbehelfsver- fahrens gegen die Zulassungsentscheidung für die jeweilige Ausbaumaßnahme überprüft werden.“Sonderregelung für Länder: Weitere Einwendungs- möglichkeit innerhalb eines Monats nach Entscheidung – aber keine Klagemöglichkeit kraft Gesetzes.

 

III. Rechtschutz gegen Bundesfachplanungsentscheidung

1. Verfassungsrechtliche Infragestellung des Rechtsschutzausschlusses

Grundsätzlich sind Verfahrensstufungen der vorliegenden Art rechtlich zulässig.

Allerdings muss die Garantie des effektiven Rechtsschutzes als Teil der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs.1 S. 1 GG beachtet werden.

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17.12.2013 (Garzweiler) zu Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG:

 

„Der Rechtsschutz darf durch die Ausgestaltung eines Verwaltungsverfahrens nicht unzumutbar erschwert oder faktisch entwertet werden.

Der Anspruch des Bürgers auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz darf de facto nicht unmöglich gemacht werden.“

Die gerichtliche Kontrollbefugnis muss de juris so beschaffen sein, dass auch in umfangreichen und langwierigen Verfahren eine umfassende und effektive Prüfung des abschließenden Hoheitsakts und der nicht selbständig angreifbaren Vorentscheidungen ermöglicht wird.

 

De facto muss eine solche Kontrolle realistischer Weise zu erwarten sein.

Folgerungen für Entscheidung über Bundesfachplanung:

Bundesfachplanung ist:

  • –  Hochkomplexes Großverfahren
  • –  erstreckt sich über einige Jahre
  • –  abschnittsweise und miteinander verzahnt
  • –  Ergebniskorrektur nach Prüfung des abschließenden Hoheitsaktes unrealistisch, Inzidentkontrolle kommt regelmäßig zu spät und würde die Erfolgsaussichten auch berechtigter Einwände deutlich schmälern.

 

Der Rechtsweg gegen die Planfeststellung würde zur „Rechtsschutzhülse ohne Inhalt“ verkommen.

In Anbetracht der vielfältigen Bindungswirkungen kann der Entscheidung nach § 12 NABEG die unmittelbare Außenwirkung nicht abgesprochen werden.

Ergebnis: Rechtsschutz muss schon gegen die Feststellung der Trasse und die Ablehnung von Alternativen zulässig sein.

 

2. Berücksichtigung der Aarhus-Konvention unter dem Schirm der EU-Grundrechte-Charta.

a. Aarhus-Konvention = völkerrechtliche Regelung, die durch EU-rechtliche Übernahme mit Beschluss des Rates vom 17.02.2015 euro- päisches Recht ist.

Gem. Art. 9 AK haben die Vertragsstaaten sicherzustellen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren haben, um u. a. Behördenhandeln unter Verstoß gegen umweltbezogene Bestimmungen des nationalen Rechts angreifen zu dürfen.

 

EuGH: Art. 9 Abs. 2 und 3 AK fordert die Gewährleistung eines effektiven Umweltschutzes (Braunbär I- und Braunbär II-Entscheidung).

Unionsrechtliche Pflicht der Mitgliedsstaaten, die erforderlichen Rechtsbehelfe innerhalb der nationalen Verfah- rensstruktur bereitzuhalten

b. Verstärkung durch Grundrechtecharta der Union:

Art. 47 GRCh:

Ist EU-Recht betroffen, so ist das jeweilige nationale Recht im Hinblick auf die Garantie effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes so auszulegen, dass es – soweit als möglich den Zielen des Art. 9 AK Rechnung trägt.

www.baumann-rechtsanwaelte.de 21

Ergebnis

Ausschluss von effektivem Rechtsschutz gegen Verletzungen des Umweltrechts unzulässig.

Folge: Unwirksamkeit und Nichtanwendung von § 15 Abs. 3 S. 1 NABEG

Klagen gegen Bundesfachplanung zulässig und begründet, wenn das Auswahlverfahren für die festgesetzte Trasse fehlerhaft war.

Gründe hierfür können sein: Verstoß gegen Geradlinigkeitsgebot, Nichtbeachtung zwingender Planungsleitlinien aus dem Naturschutz- und Wasserrecht, fehlerhafte Alternativenprüfung und -abwägung

 

IV. Wesentl. Änderungen durch Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (BELAG) von 04/2019

Beschleunigung führt zu Reduzierung von Informationsbereitstellung und Rechtschutz sowie Absenkung des Umweltschutzniveaus.

BELAG stärkt Übertragungsnetzbetreiber zu Lasten der Bundesländer, Städte und Gemeinden, Naturschutzverbände sowie Grundstückseigentümer und der Allgemeinheit

 

Im Einzelnen:

  1. Zulassung des vorzeitigen Baubeginns
  2. Verzicht auf UVP bzw. UVP-VorprüfungInsbesondere bei Änderungen des Betriebskonzepts und Umbeseilung
  3. Verkürzung der Rechte der Länder
  4. Verkürzung der Rechte der Kommunen
  5. Vorbescheidserteilung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz

Gegen die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns und die sonstigen Änderungsentscheidungen sowie die Vorbescheidserteilung ist jeweils Rechtschutz zu den Verwaltungsgerichten möglich.

Dasselbe gilt später für den Rechtschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

BAUMANN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RA Wolfgang Baumann Annastraße 28
97070 Würzburg baumann@baumann-rechtsanwaelte.de www.baumann-rechtsanwaelte.de

Ich denke, ohne Rechtsberatung wird es nicht gehen!!! Deshalb haben wir das Crowdfunding eingerichtet!! ES IST GANZ WICHTIG DAS SPENDENZIEL ZU ERREICHEN!! Denn was wir gegen Suedlink erreichen, erreichen wir für ALLE!!

 

Worum geht es der Bürgerinitiative Werra-Meißner gegen Suedlink

Der Bau des Suedlinks soll den Strom vom Norden in den Süden transportieren. Fa. Tennet bevorzugt eine Trassenführung direkt durch das Werratal. Viele Bürger machen sich jetzt zunehmend Sorgen um die Gesundheit, die Zerstörung der Natur, das Grundwasser und der Heilquellen, die zukünftige Bewirtschaftung der landwirtschaftl. Flächen (Veränderung der Bodenstruktur, Wärmeentwicklung, etc.) und den Wertverlust der anliegenden Immobilien. Viele Fragen lässt Fa. Tennet ungeklärt und man hat den Eindruck, daß wir zu den Versuchskaninchen des Pilotprojektes Suedlink gemacht werden.

Was sind die Ziele und wer ist die Zielgruppe?

Alle Bürger die durch den Suedlink betroffen sind oder den Widerstand gegen Suedlink prinzipiell unterstützen wollen. Aber auch die Aufmerksamkeit und Sensibilisierung zum Thema soll erreicht werden. Das Ziel ist die Verhinderung der Durchpflügung unseres Landkreises mit einer 60 Kilometer langen und 40 Meter breiten Schneise durch Naturschutzgebiete, FFH-Areale und Wasserschutzgebiete. Die Zerstörung einzigartiger Gesteinsschichten und/oder (Heil)-quellen sowie die 12-malige Unterquerung der Werra liegen nicht in unserem Interesse!

Warum sollte jemand dieses Projekt unterstützen?

Unser Grundwasser und die Heilquellen sowie unsere einzigartige Landschaft ist durch den Suedlink Bau in Gefahr. Es gibt keine Langzeitstudien über die potentielle Strahlungsgefahr dieser Erdkabel auf Menschen, Tiere und Pflanzen. Auf den Naturschutz und die Belange der Menschen ist Rücksicht zu nehmen. Die Verlegung der Stromtrasse in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten darf ebenso nicht sein. Es gibt keine Langzeitstudien über (gesundheitliche) Risiken bei der Durchleitung von hohen Strommengen von 380.000 bis 525.000 Volt.

Suedlink wird dem Bürger als Leitungsmedium für „grünen Strom – gewonnen aus Windkraft“ verkauft. Die Wahrheit ist allerdings, dass ein breiter Energiemix durchgeleitet wird. Somit wäre auch Atom- und Kohlestrom im Suedlink-Kabel.

Ökonomisch und ökologisch vertretbar ist Suedlink keinesfalls, da Norddeutschland momentan selbst noch nicht völlig auf regenerative Energiequellen umgestiegen ist – der Anteil wird in absehbarer Zukunft (2030er) 60% betragen. Strom zu teilen ist gut, in dem Fall aber erst wenn der Norden über 100% seines eigenen Strombedarfs aus „sauberen Energiequellen“ deckt.

Wie kann man das Projekt Suedlink verhindern?

  1. Als Betroffener kann man seine Eingaben (Eingaben? = können beispielsweise Raumwiderstände, Sichtung seltener Tier- und Pflanzenarten oder Befürchtungen über Beeinträchtigungen der Wasserversorgung usw. sein) vom 08. April bis 07. Juni 2019 bei der Bundesnetzagentur machen. Weitere Informationen findet Ihr unter folgendem

Link:

https://www.netzausbau.de/SharedDocs/Downloads/DE/Vorhaben/BBPlG/03/Bekanntmachung_NABEG8_C.pdf?__blob=publicationFile

Betreff: Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bundesfachplanungsunterlagen für Vorhaben 3 und 4, Abschnitt C

  1. Bei unserer BI mitmachen – einfach eine Mail an uns schreiben, am besten mit dem eingescannten Beitrittsformular (auch hier auf der Homepage zu finden).

3.Bei Demos und Veranstaltungen der BI mitmachen (Termine sind auf der Homepage aufgeführt)

Tour de Suedlink entlang der 700 KM langen Trasse, LÜCKENSCHLUSS SO. 11.08.2019

Lückenschluss – Tour de SuedLink. Stephan Schulz lädt alle gerne radelnden Menschen ein, die noch ausstehende Lücke bei der 700 km langen SuedLink Strecke mit ihm zu schließen. Start ist am Sonntag 11. August um 14h auf dem Marktplatz von Bad Sooden Allendorf. Es geht nach Herleshausen. Jeder kann sich trauen, das Tempo wird den ruhigsten Radlern angepasst. Auch E-biker sind herzlich Willkommen. Je mehr fahren, desto mehr Spass und desto größer die Aufmerksamkeit gegen SuedLink .
04.08.2019
HESSENSCHAU HEUTE:

98107FD3-AC18-4BF1-9CE6-0281B5F3B0D2

yeahyeahyeah Stephan Du hast es geschaft, unglaublich!!!! Glückwunsch von allen BI’lern!

 

 

 

HEUTE MIT KAMERABEGLEITUNG DER ARD: Aufbruch auf die „Tour de SuedLink“ in Herleshausen.

 Ride on!!! Lieber Stephan

03.08.2019

 

 

02.08.2019

Stephan Schulz startet in Bad Sooden – Allendorf, um am 03. August 380 Kilometer mit dem Fahrrad entlang der vorgesehenen Trasse des Suedlink zu fahren. Im Begleitfahrzeug unterstützt ihn Marco Eichenberg. Treffen mit diversen Bürgerinitiativen an der Suedlink Route sind zusätzlicher Ausdruck des Protestes gegen die Mega- Stromtrasse Suedlink

Liebe interessierte BürgerInnen,

hiermit möchten wir Euch über unsere (Bürgerinitiative – Werra Meissner gegen Suedlink e. V.) geplante Radtour entlang der von der Bundesnetzagentur vorgestellten Vorzugsvariante des Suedlink-Kabels informieren. Wir sind eine von ca. 50 Bürgerinitiativen gegen Suedlink und für die Energiewende. Wir kommen aus dem Werra-Meissner-Kreis und möchten das Thema Suedlink und Energiewende (die aus unserer Sicht nichts miteinander zu tun haben), wieder mehr in das Bewusstsein der Bevölkerung holen. Die Aktion wird federführend von unserem Radsportler Stephan Schulz durchgeführt. Er möchte am 03. und 04. August (also nur in 2 Tagen) die ca. 700 KM Trasse mit seinem Fahrrad abfahren. Er wird am 1. Tag von Marco Eichenberg (Kassenwart) und am 2. Tag von Stefan Heuckeroth-Hartmann (1. Vorsitzender) mit dem Begleitfahrzeug unterstützt. Wir werden ca. 9 Anlaufpunkte von verschiedenen BIs entlang der geplanten Trasse ansteuern und uns kurz mit den Gleichgesinnten vor Ort, der lokalen Presse und Politikern austauschen, bevor es nach ca. 15-20 Minuten wieder auf die Strecke geht.

Wir sind froh folgende Mitstreiter/BIs für unsere Aktion gefunden zu haben, die uns Vorort mit ihren Leuten aus den verschiedenen Bürgerinitiativen (BIs) unterstützen:

Start Tag 1 in Wilster/Brunsbüttel (Schleswig-Hollstein)

1. Station: Hollerwettern/Wewelsfleth(Schleswig-Hollstein)

gegen 5:30/ 5:45 Uhr

2. Station: BI Garbsen gegen Suedlink(Niedersachsen)

gegen 13:45/14:00 Uhr

3. Station: BI Gehrden/ Everloh(Niedersachsen) gegen 14.30 Uhr

Ende Tag 1 in 4. Bad Sooden-Allendorf in Hessen (Einlauf gegen 21 Uhr/ eher früher auf dem Marktplatz). Bitte alle kommen, zur Begrüßung von Stephan S.

Start Tag 2 in Herleshausen (Hessen) um 9:30 Uhr

5. Station: BI Thüringer gegen Suedlink

Treffpunkt Kreuzung Hauptstraße/Trifftweg in Marksuhl/Lindigshof gegen 10.30 Uhr

6. Station: BI Thüringer gegen Suedlink

Treffpunkt: an der alten B19 – Bushaltestelle in Fambach gegen 12 Uhr

7. BI Thüringer gegen Suedlink:

Treffpunkt:Henneberg/Grenze Richtung Mellrichstadt auf der linken Seite am Parkplatz „Goldenen Tor“

8. BI Greßthal(Bayern) gegen 16.45 Uhr

Ende Tag 2 in 9 . Bergrheinfeld in Bayern (Einlauf gegen 17:45 UhrErstes Ziel erreicht 😊)

Banner und T-Shirts sind gedruckt und das Training von Stephan läuft auf Hochtouren.

Im Anhang finden Ihr noch zwei Fotos der Teilnehmer der Aktion.

Unter folgendem Link finden Ihr die Homepage der BI Werra-Meissner-gegen-Suedlink e. V.

https://werra-meissner-gegen-suedlink.de/

Hintergrundinfos zum Thema Suedlink und Energiewende:

Die BIs (gegen Suedlink und für die Energiewende) möchten generell auf die Situation um den Suedlinkaufmerksam machen. Insbesondere wollen wir die Bürger über die Sinnlosigkeit des Projektes informieren. Strom kann dank innovativer Speicherkapazitäten grundsätzlich dableiben, wo er gewonnen/produziert wird. Den Menschen wird Suedlink als Notwendigkeit verkauft, um Ökostrom aus Norddeutschland nach Süddeutschland zu transportieren. Das ist Unsinn. Der Netzbetreiber TransnetBW bestätigte, dass ebenso Strom aus fossilien oder atomaren Energiequellen durch Suedlink geleitet wird. Zumal: Der Strombedarf in Deutschland wurde im Jahr 2018 erst zu 40% aus regenerativen Energiequellen gedeckt – somit benötigt auch Norddeutschland weiteren regenerativen Strom für die Energiewende, über Jahrzehnte. Des Weiteren wird Suedlink als Stromhandelsmedium für die Verschiebung von europäischem Strom durch Großproduzenten missbraucht. Die einzigen die einen Nutzen von Suedlink haben sind die Großkonzerne, die Lobbyisten und Politiker, die in Berlin dieses sinnlose Konstrukt erschaffen haben.

Aus Gründen der (Energie-)Effizienz sollte man den Strom also dort lassen, wo er produziert wird. Die Stromtrasse nach Süddeutschland ist überflüssig. Mit der veranschlagten Investitionssumme für SuedLink i. H. v. mindestens 10 Mrd. Euro sollten dezentrale und innovative Lösungen installiert und gefördert werden, statt immer mehr Subventionen und staatliche Förderungen von alternative Energiegewinnungs- und Speichermethoden zusammen zu streichen.

Mit der Aktion wollen wir unter anderem ein Zeichen diesbezüglich setzen und nebenbei die BIs mit einander und untereinander vernetzen und das „Wir-Gefühl“ stärken. Da alle Bürger in Deutschland vom Suedlink und anderen Großprojekten (SuedostLink; Ultranet, etc.) direkt über die EEG-Umlagen, durch höhere Stromrechnungen betroffen sind, haben auch alle Bürger ein Anrecht darauf, die Wahrheit zum Thema Suedlink zu erfahren.

Ein Teil unserer Forderungen lautet daher:

-Abschaffung der Deckelungen bei den erneuerbaren Energieproduktions- Anlagen

-Reduzierung oder Abschaffung der bürokratischen Hindernisse bei der dezentralen Stromproduktion und Einspeisung

-Reduzierung oder Abschaffung der fiskalen Hindernisse bei der dezentralen Stromproduktion und Einspeisung

-Förderung innovativer Stromerzeugungsprodukte,

-Bundeseinheitliche Regelungen bei den Abstandsflächen

-Verbrauchsnahe Errichtung von Stromproduktionsanlagen zur Vermeidung von Transferverlusten und kostenintensiven Netzneubauten

-Schaffung und finanzielle Förderung von Speichern und Ausbau der bestehenden Speicherwerke auch zentral beim Bürger

-Ausbau der Gas-/Wasserstoffkraftwerke zur Spitzenstromabdeckung

tws. Ausbau, Optimierung und Vernetzung der regionalen 110 KV Netze

-Bessere und einfachere Beteiligung der Bürger an regionalen Energieversorgungsprojekten (mehr Transparenz und Information über Bürgerenergieprojekte)

-Smarte Energiesteuerung und Lastmanagementsysteme auf allen Ebenen der Energieversorgung

Wir möchten daher Ihr Haus anschreiben, mit der Frage ob Sie über die geplante Aktion im Vorfeld oder/und im Nachgang berichten wollen. Gerne können Sie zu einem der Anlaufpunkte (der für Sie am nächsten liegt) mit dazu stoßen und mit uns ins Gespräch kommen. Wir würden uns sehr freuen, Sie an unserem Stand begrüßen zu können, wenn Stephan Schulz und seine Begleiter dort erscheinen. Ein wenig Flexibilität bei den Zeiten ist wichtig, da eine solche Tour nicht minutengenau geplant werden kann. Wir können Ihnen aber auch einen Bericht über die Aktion zukommen lassen – ganz wie Sie möchten…

Dankende Grüße im Namen von Stephan Schulz, Stefan Heuckeroth-Hartmann und Marco Eichenberg

(BI Werra-Meissner-gegen-Suedlink e. V.)

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Referat Herr Rechtsanwalt Baumann 04.05.2019, Burghaun:

Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen SuedLink
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten gegen SuedLink

RA Wolfgang Baumann Fachanwalt für Verwaltungsrecht
© Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Übersicht

Einleitung: Überblick über das Vorhaben
I. Bundesfachplanung / Stand der Verfahren II. Rechtswirkungen

  1. Rechtschutz gegen Bundesfachplanungsentscheidung
    1. Verfassungsrechtliche Infragestellung des Rechtsschutzausschlusses
    2. Berücksichtigung der Aarhus-Konvention unter dem Schirm der EU-Grundrechte-Charta
  2. Wesentl. Änderungen durch G zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus von 04/2019

Einleitung: Überblick über das Vorhaben

  • Unter dem Namen SuedLink sind im Netzentwicklungsplan 2014 fünf HGÜ-Verbindungen mit einer Übertragungskapazität von 10 Gigawatt zusammengefasst.
  • Zwei dieser Verbindungen wurden 2013 in den Bundesbedarfsplan aufgenommen, der vom Bundesrat und Bundestag 2013 genehmigt wurde.
  • Drei weitere Verbindungen können laut Netzentwicklungsplan mit Fertigstellungsziel 2024/2034 hinzukommen, darüber wird in zukünftigen Netzentwicklungsplänen entschieden.

 

HGÜ-Verbindungen im Suedlink

Nr.

C05

Maßnahme

Brunsbüttel – Großgartach

Nenn- leistung

2 GW

Planung

Vorhaben 3 des Bundesbedarf- plans

Antragstellung

Vorbereitung An- trag auf Bundes- fachplanung, be- stätigt 09/2015

C05a

Brunsbüttel – Großgartach

2 GW

erforderlich in 2 von 4 Szenarios

C06mod

Wilster – Raum Grafenrheinfeld

2 GW

Vorhaben 4 des Bundesbedarf- plans

Antrag auf Bundes- fachplanung, be- stätigt 09/2015

C06WDL

Kreis Segeberg – Raum Wendlingen

2 GW

erforderlich in 3 von 4 Szenarios

nicht bestätigt

C08

Heide – Raiter- saich

2 GW

erforderlich in 2 von 4 Szenarios

(Quelle: Wikipedia)