HEIMAT?? HEIMAT!! Klein, aber „OHO“…

HEIMAT?? HEIMAT!!     Klein, aber „OHO“…

 (Heldbock)

…noch sind sie da…

 


 

12.03.2020

Klarstellung des Betretungs- und Befahrungsverbotes TEIL 2 (für alle Betroffenen die „Drohschreiben“ erhalten haben)Vorab die Mitteilung der Bürgerinitiative zum Thema:

Liebe Betroffene und Interessierte,
Anbei das Modell eines Antwortschreibens der Kanzlei Schulte-Ebbert des Bauernverbandes an die Firma eqos.
Jeder Bettroffene sollte daraus wählen, was für ihn passt, um das Betretungsverbot für sein Grundstücck aufrecht zu erhalten.
Des Weiteren sind Kanzleien (z.B. Baumann /Würzburg) der Meinung, das von der Firma eqos angeführte Urteil vom 17.02.2020 beziehe sich ausschließlich auf den öffentlichen Bereich und gelte keineswegs für Privatpersonen und deren Grundstücke.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

BRIEF ZUR WEITEREN VERWENDUNG:

EQOS Energie Deutschland GmbH

Herrn Falco Krannich

Handelsplatz 2

04319 Leipzig

 

Ihr Schreiben SLK-3a-…………… Suedlink

Hier: Klarstellung des Betretungs- und Befahrungsverbotes

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem Schreiben vom 27.02.2020 weise ich darauf hin, dass eine dort angekündigte Erfassung für den Zeitraum ab dem 01.02.2020 bzw. 01.03.2020 für mich nicht hinnehmbar ist, da Sie sich offenbar nachträglich eine offensichtlich begonnene Befahrung bzw. Begehung genehmigen lassen wollen.

Des Weiteren ist nicht bestimmt, in welchem Zeitraum Sie welche Maßnahmen durchzuführen gedenken. Eine pauschale Erfassung für einen Zeitraum bis zum 31.10.2020, die über die angefragten Maßnahmen pauschal hinausgehen, sind nicht akzeptabel. Insofern ist die Anlage 1, bei der ich pauschal das Befahrungs- und/oder Betretungsverbot zurücknehmen soll, nicht hinreichend bestimmt.

Weiter ist nicht klar, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie diese Maßnahmen durchführen möchten. Bezugnehmend auf Ihr Schreiben ergibt sich, dass § 18 Absatz 3 NABEG zu Leerrohren legitimiert, nicht zu einem Verweis gegen das Energiewirtschaftsgesetz. Außerdem ist nicht dargestellt, in welcher Weise das NABEG und der Abschluss der Bundesfachplanung bestimmt, dass ich von einem raumverträglichen Trassenkorridor oder einem alternativen Trassenkorridor betroffen bin. Gern trete ich einer weiteren Prüfung meiner Situation entgegen, wenn Sie umgekehrt darlegen, dass erstens die Firma TransnetBW für meine Grundstücke eine Zuweisung der Bundesfachplanung erhalten hat und zum anderen, dass Sie mit den Planhandlungen überhaupt begonnen haben.

In Ihrem Schreiben ist nicht erläutert, ob für den beabsichtigten Suedlink Abschnitt meine Flächen überhaupt als Trassenkorridor in Betracht kommen. Weiter ist auf der homepage der Bundesnetzagentur dargestellt, dass Anträge von der Transnet BW oder der Tennet erst ab Februar eingereicht werden. Ob Sie dies für den Abschnitt vorgenommen haben erschließt sich ebenso wenig, ob die Firma Transnet BW und Sie überhaupt zuständig sind.

Schließlich beinhaltet die Betretung und Befahrung nach § 44 EnWG nicht das Anbringen von künstlichen Verstecken und Horchboxen. Außerdem ist nicht dargelegt, in welcher Weise Sie diese anfertigen wollen, und ob diese mit dem öffentlichen Agrarrecht in Einklang stehen oder ob diese ein Eingriff nach Bundesnaturschutzgesetz beinhalten. Ich befürchte als Störer durch öffentliches Fachrecht in Anspruch genommen zu werden.

Des Weiteren dürfte, selbst wenn Sie Ihre Bevollmächtigung endlich ausreichend dargelegten würden, Ihre vorgelegte Vollmacht nicht ausreichen. Der Wert der in Anspruch genommenen Rechtsgüter, mein Eigentum, mein Aufwuchs und meine Beschränkung als nach Art. 14 GG geschützter und eingerichteter Betrieb überschreitet jeweils die Wertgrenze von 5.000,– €.

Die Kosten übersteigen ebenfalls 5.000 €, wenn eine Kontrolle Ihres Handels händisch und fachgerecht erfolgen soll, insbesondere wenn Aufsuchen und Entfernen und Überwachen des Entfernens der von Ihren Mitarbeitern oder beauftragten Dritten angebrachten Verstecken und Nisthöhlen kontrolliert werden muss.

Weiter ist die angekündigte Maßnahme unverhältnismäßig und nicht geeignet. Wenn Betrachtungsraum für eine Art der 01.02 bis 30.04 ist und Ihre Anfrage von Ende Februar datiert und eine Antwort bis zum 19.03.2020 vorsieht ist der Betrachtungszeitraum bereits mehr als die Hälfte verstrichen. Maßnahmen die bereits nicht geeignet sind eine Kartierung zu erlauben, brauche ich nicht zu dulden.

Die Maßnahmen können einen Eingriff nach BNatSchG darstellen. Eine behördliche Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde ist erforderlich.

Ich verwahre mich gegen den Ton und das Drohen mit Zwangsmaßnahmen und fordere Sie auf, Ihre Berechtigung sowohl der Transnet BW als auch eine eigene ausreichende Vollmacht darzulegen, Ihre Maßnahmen zu konkretisieren und auf den notwendigen Inhalt zu beschränken sowie mich von öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahmen freizustellen. Bevor Sie den rechtlichen Anforderungen nicht nachkommen komme ich nicht umhin mein Betretungs- und Befahrungsverbot an den von mir genutzten Flächen aufrecht zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen


Januar 2020

Für alle, die eine Betretungsverbot aussprechen wollen, bzw. einer Betretung Ihrer Grundstücke widersprechen möchtenHier die rechtlichen Grundlagen für den Widerspruch, die jeder in sein Schreiben an TransnetBW bzw. EQOS aufnehmen kann.

 

Begründung

Die von Ihnen im Schreiben vom „….“ angekündigte Maßnahme ist zum jetzigen Zeitpunkt unzulässig und vom Tatbestand § 44 EnWG nicht erfasst.

Der Gesetzgeber hat in seiner Gesetzesbegründung zum zulässigen Zeitpunkt einer solchen vorbereitenden Handlung nach § 44 EnWG wie folgt ausgeführt (BT-Drs. 16/54, Seite 27):

„Künftig besteht eine durch im Einzelfall verhältnismäßige Anordnung der berufenen Stellen durchsetzbare gesetzliche Duldungspflicht für Vorarbeiten kurz vor sowie auch nach dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses, auch wenn der Planfeststellungsbeschluss beklagt wird und keine sofortige Vollziehbarkeit besteht“

Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Zeitpunkt in zwei Entscheidungen bestätigt (BVerwG, Beschluss vom 09.10.2012, Az. 7 VR 12/12, juris Rn. 11 und BVerwG, Beschluss vom 09.10.2012, Az. 7 VR 10/12, juris Rn. 14).

II.

Das von Ihnen geschilderte Vorhaben BBPIG Nr. 3 und 4 befindet sich aktuell noch weit weg von diesem Zeitpunkt, im Verfahren der Bundesfachplanung. In diesem Verfahren haben die Vorhabenträger bereits alle Schritte durchlaufen, die für eine Bundesfachplanungsentscheidung durch die Bundesnetzagentur notwendig sind. Damit bedarf es bis zum Abschluss der Bundesfachplanungsentscheidung nach § 12 Abs. 1 NABEG von Seiten der Vorhabenträger aktuell keinerlei Maßnahmen.

Wie sowohl die Bundesnetzagentur als auch die Vorhabenträger in den Erörterungsterminen zu den Vorhaben BBPIG Nr. 3, 4 und 5 immer wieder  übereinstimmend geäußert haben, erfolgen alle derzeit von den Vorhabenträgern veranlassten Untersuchungen durch die Vorhabenträger freiwillig und auf eigenes wirtschaftliches Risiko hin.

Wie die Bundesnetzagentur selbst immer wieder in den Erörterungsterminen geäußert hat, ist die Festlegung des Trassenkorridors bis zum Abschluss der Bundesfachplanungsentscheidung noch völlig offen.

Damit folgt im Ergebnis, dass bis zum Abschluss des Bundesfachplanungsverfahrens mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur über einen rechtsverbindlichen Trassenkorridor, keine Rechtsgrundlage, insbesondere nicht § 44 EnWG, besteht, auf die sich die von Ihnen angekündigten Maßnahmen stützen würden.

(Mit freundlichen Grüßen)

 


 

Unterlassung faunistischer Untersuchungen und anderer Maßnahmen

Die Firma TransnetBW / Tennet und in ihrem Auftrag die Firma EQOS haben begonnen, Grundstücksbesitzer in der Region Bad Sooden – Allendorf anzuschreiben, um „Faunistische Untersuchungen“ anzukündigen, wozu sie die entsprechenden Grundstücke vor Beginn des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens betreten möchten.

Dazu ist zu sagen: Jede „Untersuchung“ und jede Maßnahme der Netzbetreibenden Firmen dient einzig und allein dazu, die Hochspannungsleitung „SuedLink“ bauen zu können.

Für das Betreten unserer Grundstücke gibt es keine Berechtigung, dies ist Hausfriedensbruch. Es ist lediglich erlaubt über Äcker zu spazieren (Wegerecht), aber nicht Vermessungen vorzunehmen, oder auch sensible Tiere durch Geruchsstoffe o.ä. zu vertreiben. Erst wenn die Entscheidung über den genauen Verlauf von „SuedLink“ gefallen wäre, dürften Grundstücke betreten werden, so Rechtsanwalt Baumann.

Wenn Sie einen Brief bekommen haben, schreiben Sie den Netzbetreibern, dass Sie eine Begehung ablehnen:

Z. B. auf folgende Weise:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit wende ich mich sowohl an die Mitarbeiter der Firma EQOS, als auch an die der Firma TransnetBW.
Ich habe von Ihnen ein Schreiben erhalten, in dem Sie „Faunistische Untersuchungen“ angekündigt haben. Dazu möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

1) Ich untersage hiermit das Betreten der Flurstücke XXX und XXX der Flur XX der Gemarkung Bad Sooden-Allendorf. (oder ggf. andere Gemarkung oder Adresse)
2) Ich untersage hiermit das Ausbringen jeglicher Fallen, Stöcke, Lockstoffe, kurz – Jeglicher Fremdkörper auf besagten Grundstücken.

Im Falle der Zuwiderhandlung werde ich, ohne weitere Gespräche, die Behörden der Stadt Bad Sooden-Allendorf, die Polizei, die Bürgerinitiativen, sowie die Presse informieren, und mit anwaltlichem Beistand gegen den Hausfriedensbruch vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen

Wenn Sie noch keinen Brief bekommen haben, aber potentiell betroffen sind, schreiben Sie den Netzbetreibern im Voraus, dass Sie eine Begehung ablehnen: Z. B. auf folgende Weise:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit wende ich mich sowohl an die Mitarbeiter der Firma EQOS, als auch an die der Firma TransnetBW.
Da Nachbarn in der unmittelbaren Nachbarschaft meiner Grundstücke im Bereich Bad Sooden-Allendorf Briefe erhalten haben, in denen „Faunistische Untersuchungen“ angekündigt werden, möchte ich Ihnen, um Missverständnissen vorzubeugen und um Ihnen ein überflüssiges Schreiben zu ersparen, folgendes mitteilen:

1) Ich untersage hiermit das Betreten der Flurstücke xyz, yxz und zxy der Flur 01y der Gemarkung Bad Sooden-Allendorf.
2) Ich untersage hiermit das Ausbringen jeglicher Fallen, Stöcke, Lockstoffe, kurz – Jeglicher Fremdkörper auf besagten Grundstücken.

Im Falle der Zuwiderhandlung werde ich, ohne weitere Gespräche, die Behörden der Stadt Bad Sooden-Allendorf, die Polizei, die Bürgerinitiativen, sowie die Presse informieren, und gegen die Betretung vorgehen. Des Weiteren untersage ich Ihnen hiermit die Weitergabe meiner persönlichen Daten.

Mit freundlichen Grüßen

Frau MusterMann

an diese E-MAIL-Adressen kann man schreiben:

suedlink@transnetbw.de

falco.krannich@eqos-energie.com

heike-marita.goehler@eqos-energie.com

Mit der Post:

TransnetBW GmbH, Pariser Platz, Osloer Str.15-17, 70173 Stuttgart

EQOS Energie Deutschland GmbH

Handelsplatz 2

04319 Leipzig


 

….und es geht weiter!

liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter gegen den überdimensionierten Netzausbau

Die Bundesfachplanung zu SuedLink wird in den nächsten Wochen mit der Entscheidung der BNetzA zum endgültigen Streckenverlauf abgeschlossen werden. Wir bedanken uns bei allen Bürgerinitiativen, Organisationen und Einzelpersonen, die mit viel Einsatz das bisherige Planungsverfahren begleitet haben und durch Stellungnahmen und Teilnahme an den Erörterungsterminen noch einmal gegen den Bau der großen HGÜ-Trassen Einspruch erhoben haben.

Bis zum 16. Oktober sind wir nun aufgefordert, den 2. Entwurf des NEP 2030(2019) zu kommentieren. Dies haben wir von Seiten des BBgS-Vorstands bereits getan, denn mit Hinblick auf den geplanten (nach wie vor) überdimensionierten Netzausbau, sehen wir die Energiewende zunehmend in Gefahr. (Stellungnahme in Kürze auf unserer Homepage einsehbar)

Unsere Argumente werden durch den „Initiativkreis NEP 2030“ (juristisch begleitet von der Kanzlei Baumann / Würzburg) untermauert, der Herrn Prof. Dr. Lorenz Jarass inzwischen beauftragt hat, ein Gutachten zum Netzentwicklungsplan zu erstellen.
Heute bittet der Initiativkreis um finanzielle Unterstützung.

Wir möchten den Spendenaufruf an euch/Sie weiterleiten, da wir durch das Gutachten die Chance sehen, überregional den NEP 2030 in seiner jetzigen Form wissenschaftlich fundiert abzulehnen und ein Umdenken in der Politik einzufordern.
Nicht nur die HGÜ-Leitungen SuedLink, SuedOstLink und Ultranet sind in Frage zu stellen, sondern ein Netzausbau, dessen Kosten sich bereits heute auf geschätzte 95 Milliarden Euro belaufen, die hauptsächlich durch Steuern, Gebühren und Netzentgelte von uns allen bezahlt werden müssen. Geld, das letztendlich für die tatsächliche Umsetzung der Energiewende fehlen wird.

Daher bitten wir um eure/Ihre Mithilfe und freuen uns über jede Spende, die diese Aktion unterstützt. (Nähere Informationen siehe Anhang, Prof. Jarass im Interview auf: 01.10.19 – Gutachter zu umstrittener Stromtrasse Herdecke, bzw. NEP)

Diese Mail kann gerne weitergeleitet werden, um den Kreis der Unterstützer zu erweitern.

Mit den besten Grüßen

der Vorstand
Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen SuedLink

________________________________________________________________
Maria Quanz
Verbandssprecherin (HE)
Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen SuedLink
www.bundesverband-gegen-suedlink.de
kontakt@bundesverband-gegen-suedlink.de
Im Graben 5
36151 Burghaun
Tel. 06653 340


 

   Juli 2019


 

DIE LICHTERKETTEN-NACHT:

 

   

Das Protestquad war wieder unterwegs💪🏻

 

 


 

     Lebensraum Schlehenhecken

                                Lebensraum Streuobstwiese

  Lebensraum der Zauneidechse (hier ein Männchen im Hochzeitsgewand)

LEBENSRAUM STREUOBSTWIESE

https://www.planet-wissen.de/natur/landschaften/wiese/pwiediestreuobstwiese100.html


 

Bad Sooden-Allendorf ist eine an der Werra in Nordhessen gelegene Kurstadt. Die als „Perle im Werratal“ bekannte Stadt besitzt einen gut erhaltenen Fachwerkkern im Stadtteil „Allendorf“ und einen weitläufigen Kurpark im Stadtteil „Sooden“.

https://de.wikivoyage.org/wiki/Bad_Sooden-Allendorf


Veranstaltungen

  • Das Erntedank- und Heimatfest – Ein traditionsreiches Volksfest (um das 3. Wochenende im August) das bereits seit über 150 Jahren gefeiert wird, anlässlich dessen die Bewohner der Stadt die Straßen reich und liebevoll Schmücken.
  • Die Märchenwoche – Vor allem für Kinder attraktiv, wird immer beginnend vom Ostersonntag der gesamte Kurpark für 7 Tage in ein Märchenland verwandelt und Frau Holle schüttelt, neben vielen anderen kleinen Veranstaltungen, täglich um 15 Uhr ihre Kissen aus.
  • Das Brunnenfest – Beim ältesten Fest der Stadt wird jedes Jahr zu Pfingsten für die reichen Solequellen gedankt. Auch hier gibt es ein traditionsreiches Programm mit einem schön geschmückten Kurpark und unter anderem historischem Salzsieden.
  • Konzerte – Im ans Kurparkhotel angebundene Kultur- und Kongresszentrum finden in unregelmäßigen Abständen mehrmals im Jahr verschiedenste Konzerte und andere Veranstaltungen statt.